BKF Module LKW / Bus gemäß BKrFQG BKF Module LKW / Bus gemäß BKrFQG
Die 5 Module im Überblick
Umfang
5 Module, je 7 Stunden
Voraussetzung
Kl. C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Fälligkeit
alle 5 Jahre
Alle 5 Jahre wieder: Die BKF-Module
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.
Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in die Fahrerqualifizierungsnachweiskarte eingetragen (bisherige Eintragung Führerschein). Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
Die Inhalte der „5 BKF-Module“
Die fett markierten Unterkenntnisbereiche stehen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit nach § 4 Absatz 1 BKrFQV.
¹ Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D, D1E, D, DE
² Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
³ Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklassen D, D1E, D, DE
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