Du strebst einen neuen Weg an? Unsere Fahrschule ist zertifiziert nach AZAV
- Förderung vieler Aus- und Weiterbildungen möglich
- bis zu 100 % Förderung
Was ist die AZAV?
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) hat zum Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen nachhaltig zu gewährleisten und somit die Eingliederungschancen für Arbeitssuchende am Arbeitsmarkt zu verbessern.
Grundlage hierfür ist die Zertifizierung von Bildungsträgern – so benötigen alle Anbieter von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen eine Trägerzulassung nach AZAV. Ebenso erfordert die Durchführung von Bildungsmaßnahmen in der Regel eine entsprechende Maßnahmenzulassung nach AZAV. Anhand der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren eingeführt.
Ein Bildungsgutschein nach §§ 81, 82 SGB III oder auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III kann demnach nur bei einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger für eine ebenfalls zur Förderung zugelassene Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden. Voraussetzung für die Zulassung ist u. a., dass der Bildungsträger ein System zur Qualitätssicherung dokumentiert hat, wirksam anwendet und dessen Wirksamkeit kontinuierlich verbessert.
Was wird gefördert?
Unsere Kursangebote
Zulassung nach AZAV
Seit 2021 sind wir nach AZAV durch die GZQ zertifiziert. Wir haben sowohl die Maßnahmen- als auch die Trägerzulassung und sind somit berechtigt, Bildungsgutscheine anzunehmen.
Es findet eine jährliche Überprüfung durch die GZQ statt.